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Vaterschaft anerkennen und feststellen

Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, kann die Vaterschaft durch Anerkennung oder durch einen Gerichtsbeschluss festgestellt werden. Die Anerkennung und die notwendige Zustimmung der Mutter kann beurkundet, der Unterhalt für das Kind berechnet werden. Wird die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt oder kein Unterhalt gezahlt, kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3452
Telefax 0611 31-3998

Unterlagen

Mitzubringen sind: Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden. Personalausweis oder Reisepass von Vater und Mutter.

Hinweise

Die Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften für Minderjährige sind an mehreren Standorten im Stadtgebiet angesiedelt; die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift.

Servicezeiten: Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.