Amt für Soziale Arbeit
Sorgeerklärung abgeben, gemeinsame elterliche Sorge – Beratung, Beurkundung
Die gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind steht nicht miteinander verheirateten Eltern zu, wenn sie heiraten oder eine so genannte Sorgeerklärung abgeben. Die Sorgeerklärung kann durch die Eltern freiwillig und zeitlich unabhängig von der Geburt des Kindes abgegeben werden. Über die Bedeutung und Wirkungen der Sorgeerklärung wird beraten; die Sorgeerklärung kann beurkundet werden.
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