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Amt für Soziale Arbeit

Sorgeerklärung abgeben, gemeinsame elterliche Sorge – Beratung, Beurkundung

Die gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind steht nicht miteinander verheirateten Eltern zu, wenn sie heiraten oder eine so genannte Sorgeerklärung abgeben. Die Sorgeerklärung kann durch die Eltern freiwillig und zeitlich unabhängig von der Geburt des Kindes abgegeben werden. Über die Bedeutung und Wirkungen der Sorgeerklärung wird beraten; die Sorgeerklärung kann beurkundet werden.

Sorgeerklärung abgeben, gemeinsame elterliche Sorge – Beratung, Beurkundung

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

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