Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Rathaus
  3. Virtuelle Verwaltung
  4. Ämter und Dienstleistungen
  5. Dezernat IV – Dezernat für Integration und Recht, Gesundheit und Tierschutz
  6. Gesundheitsamt
  7. Amtsärztlicher Dienst
  8. Amtsärztliche Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz (Kur Finanzamt, Antrag auf medizinische außergewöhnliche Belastungen, etc.)

Amtsärztliche Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz (Kur Finanzamt, Antrag auf medizinische außergewöhnliche Belastungen, etc.)

Gerne kann man als Privatperson eine amtsärztliche Begutachtung zur Vorlage beim Finanzamt beantragen.

Ablauf einer amtsärztlichen Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt

  • Die amtsärztliche Untersuchung muss vor Antritt der Kur oder dem medizinischen Eingriff stattfinden.
  • Die Anfrage zur amtsärztlichen Untersuchung sollte beim Amtsärztlichen Dienst per Fax oder E-Mail angemeldet werden – bitte mit privater Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer des/der Antragstellers/in.
  • Der/die Antragsteller/in erhält eine schriftliche Einladung an ihre/seine private Adresse zugeschickt.
  • Bis zum Tag der amtsärztlichen Untersuchung ist ein Attest des Haus- oder Facharztes vorzuhalten, das eine Kur befürwortet.
  • Sollte eine Operation geplant sein, benötigt der Amtsärztliche Dienst den Kostenvoranschlag.
  • Der Kurort ist für das Gutachten relevant. Gerne kann man sich vorab über den Kurort informieren.
  • Die Untersuchung kostet 60,00 Euro und ist am Tag der Untersuchung bar oder mit Girokarte zu bezahlen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2805