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Amtsärztliche Begutachtung bei einer Prüfungsunfähigkeit

Bei Prüfungen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geschrieben werden können, ist in Ausnahmefällen ein amtsärztliches Gutachten nötig. Im Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz ist geregelt, das grundsätzlich das Dienstortprinzip gilt. Demnach kann der Amtsärztliche Dienst ausschließlich Studierende in Wiesbaden untersuchen.

Weitere Informationen und der genaue Ablauf können dem Infoblatt entnommen werden.

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