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Heilpraktikerüberprüfung

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestallt zu sein, bedarf der Erlaubnis als Heilpraktikerin / Heilpraktiker (allgemein oder eingeschränkt auf Psychotherapie oder Physiotherapie). Die Anmeldung zur Erlaubniserteilung muss in Wiesbaden zwingend beim Ordnungsamt erfolgen.

Hinweise

Das Gesundheitsamt führt die erforderlichen Kenntnisüberprüfungen durch – alle weiteren Informationen hält das Ordnungsamt bereit. Eine Anmeldung direkt im Gesundheitsamt Wiesbaden ist nicht möglich.

Die schriftliche Kenntnisüberprüfung findet einmal im Jahr statt. Termin ist immer der dritte Mittwoch im März. Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 60 Antragstellerinnen und Antragsteller begrenzt.

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