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Bauleitplanung – Auskunft aus Bebauungsplänen und Bebauungsplanentwürfen

Der Bebauungsplan gibt unter anderem Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden kann und in welcher Art es bebaut werden darf. Über den Inhalt des Bebauungsplanes sollten vor Erwerb beziehungsweise vor der Einreichung eines Bauantrages Informationen eingeholt werden. Bei Bedarf wird eine Ortsbaurechtsbescheinigung ausgestellt.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-6471
Telefax 0611 31-3917

Unterlagen

Grundbuchauszug oder Auszug aus der Flurkarte/Lageplan.

Hinweise

Auszüge aus Bebauungsplänen und Ortsbaurechtsbescheinigungen sind gebührenpflichtig.