Baugenehmigungsverfahren (Verlängerung Baugenehmigung)
Baugenehmigungen und Teilbaugenehmigungen erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung nicht mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen ist. Ein erteilter Bauvorbescheid gilt ebenfalls drei Jahre. Rechtzeitig vor Ablauf sollte ein formloser Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-6300 |
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E-Mail-Adresse | bauberatungwiesbadende |
Hinweise
Bauberatung auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der Servicezeiten möglich.
Der Bauvorlagenerlass mit entsprechenden Anlagen und Formularen ist auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung eingestellt! Die Formulare können am PC in Acrobat Reader ausgefüllt und ausgedruckt werden.