Denkmalschutz – Bauberatung und denkmalrechtliche Genehmigung
Große Teile der Stadt Wiesbaden, einschließlich der historischen Ortskerne der Vororte, stehen unter Denkmalschutz. Die Untere Denkmalschutzbehörde berät Eigentümer, Architekten, Handwerker und andere Interessierte, wenn sie zum Beispiel ein denkmalgeschütztes Gebäude erwerben wollen, an denkmalgeschützten Gebäuden Sanierungs- und/oder andere Baumaßnahmen vornehmen möchten oder einen Neubau in einem denkmalgeschützten Stadtbereich planen. In einem persönlichen Gespräch sind auch Informationen über mögliche finanzielle Förderungen, Steuervergünstigungen sowie über das Genehmigungsverfahren erhältlich.
Denkmalschutz – Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung von Maßnahmen an beziehungsweise in Kulturdenkmälern oder in deren Umgebung
Das Hessische Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 28. November 2016 definiert Kulturdenkmäler als bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen sowie Bodendenkmäler und Gesamtanlagen, an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Abs. 1 Hessische Denkmalschutzgesetz). Gesamtanlagen, wie zum Beispiel Siedlungen, historische Ortskerne, Schlossanlagen, sind bauliche Anlagen einschließlich der damit verbundenen Grün-, Frei- und Wasserflächen.
Für alle baulichen Maßnahmen an beziehungsweise in Kulturdenkmälern sowie in deren Umgebung und für alle Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild und die Wirkung von Gebäuden in Gesamtanlagen betreffen, sind vor Beginn der Ausführung denkmalrechtliche Genehmigungen einzuholen. Eine detaillierte Beratung vor Einreichen des Genehmigungsantrages wird empfohlen.
Wichtig: Auch für Maßnahmen, die nach der Hessischen Bauordnung (HBO) nicht mehr "baugenehmigungspflichtig" sind, kann die denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich sein (zum Beispiel für Außenanstriche, Fenstererneuerung, Sanierungen im Innern von Kulturdenkmälern). Verstöße gegen die denkmalrechtlichen Bestimmungen können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-6495 |
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Telefax | 0611 31-6923 |
E-Mail-Adresse | denkmalschutzwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Soweit vorhanden, (historische) Fotos, Bestandspläne, skizzenhafte Pläne mit den Vorstellungen, eventuell bereits vorliegende Angebote von Firmen.