Denkmalschutz - Zuschüsse für denkmalpflegerische Maßnahmen beantragen
Denkmaleigentümer können bei verschiedenen Stellen Zuschüsse für die Instandsetzung beziehungsweise Restaurierung ihrer Kulturdenkmäler beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und die denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt wurde. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Maßnahme abstimmungsgerecht ausgeführt worden ist. Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Neben der Landeshauptstadt Wiesbaden stellen auch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und in bestimmten Fällen die Deutsche Stiftung Denkmalschutz Fördermittel bereit. In Wiesbaden fördert außerdem die private Erich Haub-Zais-Stiftung für Denkmalpflege private Denkmalpflegeprojekte. Informationen erteilt die Geschäftsstelle bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Kontakt
Telefon | 0611 31-6495 |
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Telefax | 0611 31-6923 |
E-Mail-Adresse | denkmalschutzwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Mit der Denkmalschutzbehörde angestimmtes Maßnahmenkonzept, Darstellung der Gesamtkosten, Finanzierungskonzept; nach Abschluss der Maßnahme Dokumentation der Maßnahme (Fotos vorher / nachher; Pläne).
Hinweise
Sprechzeiten: mittwochs von 8 bis 18 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.