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Bodenrichtwertauskunft

Die Bodenrichtwerte werden gemäß Paragraf 196 Absatz 3 BauGB veröffentlicht. Die Bodenrichtwertkarte ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einsehbar. Jedermann hat das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte einzuholen. Die Auskunft kann schriftlich gegen Gebühr erteilt werden oder durch Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte erfolgen.

Bodenrichtwertauskünfte sind kostenlos im Geoportal der Landeshauptstadt Wiesbaden und unter www.gds.hessen.de hinterlegt. 

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-6352
Telefax 0611 31-4976