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Patenschaft für denkmalwürdige Grabstätten übernehmen

Seit 1991 praktiziert die Landeshauptstadt Wiesbaden ein Patenschaftsmodell für historische Grabstätten. Es handelt sich dabei um Grabstätten,die unter Denkmalschutz stehen, und deren Nutzungsrecht abgelaufen ist. Bei dem Abschluss eines Patenvertrages geht das Grabmal und die baulichen Anlagen in das Eigentum des Paten über. Dadurch können Unterhaltsarbeiten steuerlich angemeldet werden. Bei Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstätte durch den Paten wird die Gebühr abhängig von der Grabgröße um 25 bis 50 Prozent reduziert.

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