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Integrationsamt Hessen

Das Integrationsamt unterstützt Menschen mit Behinderung auf dem Weg in die Selbständigkeit und Selbständige mit Behinderung in Krisenzeiten.

Gründungsinteressenten mit anerkannter Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50) bzw. Gleichstellung haben die Möglichkeit, Förderungen des Integrationsamtes zu erhalten. In der Gründungsberatung bis hin zur Erstellung des Businessplans und der betriebswirtschaftlichen Begleitung in den ersten zwölf Monaten kann das Integrationsamt einen Teil der Beratungskosten übernehmen.

Ebenso kann sich das Integrationsamt mit Zinszuschüssen für Darlehen an den Kosten einer Gründung beteiligen. Grundsätzlich sind auch alle weiteren Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben möglich, beispielsweise für technische Arbeitshilfen.

In Krisenzeiten vermittelt das Integrationsamt bei Bedarf eine betriebswirtschaftliche Beratung und übernimmt einen Teil der Kosten.

Auf die Frage nach Verhaltenstipps oder Anlaufstellen gibt der Thomas Lambert Regionalmanager Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf aktuelle Antworten

1) Was ist Ihr bester Tipp für Gründer und Jungunternehmer, die selbst ein Handicap haben?

"Für Existenzgründer mit Schwerbehinderung ist – meiner Meinung nach - das Integrationsamt der erste Ansprechpartner.  Jeder schwerbehinderte Mensch, der beabsichtigt eine selbständige Existenz zu gründen, kann mit unseren Zuschüssen eine Gründungsberatung und Gründungsbegleitung in Anspruch nehmen. So kann das Projekt „Existenzgründung“ mit Hilfe professioneller Unterstützung auf sichere Füße gestellt werden oder aber auch erkannt werden, dass die erhoffte Existenz nicht tragfähig und realisierbar ist. Gute Informationen findet man auch auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.  Dort werden unterschiedliche Förderprogramme - neben unseren Integrationsamt-Leistungen - aufgeführt und erläutert, wo welche Anträge einzubringen sind. Dort findet man auch hilfreiche e-Training-Seiten, zum Beispiel zur 'Vorbereitung auf ein Bankgespräch' oder auch über die 'Gründungs- und Wachstumsfinanzierung'." 

2) Ein Jungunternehmer möchte eine Nachwuchskraft mit Handicap beschäftigen? Was ist Ihr konkreter Rat?

"Das Integrationsamt kann bei Neueinstellung eine Einstellungsprämie nach dem Förderprogramm HePAS zahlen. Darüber hinaus sind Zuschüsse zu Investitionskosten bei Neuschaffung behinderungsgerechter Arbeitsplätze möglich. Im Einzelfall können dies bis zu 50.000 Euro sein.  Nach den ersten sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis greifen außerdem alle Fördermöglichkeiten im Rahmen der Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben, sofern ein spezieller behinderungsbedingter Bedarf besteht - zum Beispiel Lohnkostenzuschuss bei außergewöhnlichen Belastungen, technische Arbeitshilfen."

3) Worauf muss ein Start-up ganz besonders achten, um (Schwer-)­Behinderung vorzubeugen und was ist Ihre wichtigste Empfehlung, wenn es doch soweit kommt?

"Nach § 164 Abs. 4 SGB IX tragen Arbeitgeber eine besondere Verantwortung für die Belange schwerbehinderter Menschen. Daraus resultiert ein Rechtsanspruch von schwerbehinderten Beschäftigten für eine behinderungsgerechte Beschäftigung und entsprechende Förderung. Diese Verpflichtung des Arbeitgebers läuft parallel zu den Zielen und Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes im Rahmen der Begleitenden Hilfen: § 185 Abs. 2 Satz SBG IX: Schwerbehinderte Menschen sollen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken. Sie sollen auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, in denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können sowie durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu behaupten. Unterstützt werden sie dabei durch Beratung des Integrationsamtes, des Technischen Beratungsdienstes des Integrationsamtes und der Integrationsfachdienste. Dieses Beratungsangebot ist für den Arbeitgeber kostenlos. Das gilt auch für Schulungsangebote für Arbeitgeber, unter anderem zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Hilfreiche Informationen hierzu findet man auf der Homepage des Integrationsamtes, insbesondere die zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partner."

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Thomas Lambert, Regionalmanager Integrationsamt Hessen, Quelle: Integrationsamt Hessen. wiesbaden.de / Foto: Integrationsamt Hessen
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