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Mietzuschuss

Die Landeshauptstadt Wiesbaden fördert Gründungen mit einem monatlichen Mietzuschuss.

Bezuschusst werden Gründungen in Wiesbaden mit einem monatlichen Betrag von 80 Prozent der Kaltmiete bis zu 500 Euro, für die Dauer eines Jahres. Da die Anzahl der möglichen Förderungen pro Jahr begrenzt ist, wird empfohlen, vor Antragstellung Kontakt mit dem Referat für Wirtschaft und Beschäftigung aufzunehmen.

Anforderungen an die Gründung:

  • Der Firmensitz muss in Wiesbaden liegen
  • Die Gründung darf nicht älter als drei Jahre sein
  • Das Mietobjekt kommt den Ansprüchen einer Gründung entgegen
  • Die Gründung ist wirtschaftlich tragfähig
  • Die Gründung muss in einem Termin persönlich eingehend Vorgestellt werden

Weitere Informationen zu den Anforderungen auf Anfrage.

Notwendige Dokumente für einen Antrag:

  • Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Dokumente
  • Sofern erforderlich Dokumente über Genehmigung der Gewerbeausführung
  • Der vollständige Business Plan (auch mit der geplanten Finanzierung)
  • Tragfähigkeitsgutachten einer fachkundigen Stelle (externe Beurteilung des Businessplans)
  • Kopie des Mietvertrages
  • De-Minimis Erklärung
  • Zustimmung zur DSGVO

Nach dem Eingang aller Unterlagen werden die Bewerber und Bewerberinnen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Während der Förderung und Antragsstellung werden die Gründer intensiv vom Team "Gründungsservice und junge Unternehmen" im Referat für Wirtschaft und Beschäftigung begleitet und unterstützt.

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