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Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler

Hessische Unternehmen erhalten Zuschüsse, wenn sie Hauptschulabsolventen direkt nach Schulabgang als Auszubildende einstellen.

Das Programm soll die Chancen von Hauptschülerinnen und Hauptschülern auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz verbessern und einen direkten Übergang in eine duale Berufsausbildung ermöglichen. Die Zuschüsse für Arbeitgeber betragen im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent der Ausbildungsvergütung, im zweiten Jahr 25 Prozent. Das dritte Ausbildungsjahr wird nicht bezuschusst.

Arbeitgeber müssen dafür betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die höchstens einen Hauptschulabschluss erlangen und ihre Ausbildung direkt im Anschluss an die Schulentlassung im Antragsjahr beginnen. Zudem müssen die Jugendlichen als Ausbildungsplatzbewerber bei der Arbeitsverwaltung gemeldet sein.

Förderanträge müssen bis zum 31. März des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis begonnen wird, beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein.

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