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Förderung von Elektromobilität durch Land und Bund für Unternehmen

Das Land Hessen startet den neuen Förderaufruf "Innovative Lade- und Betankungstechnologien für klimafreundliche Antriebe". Gesucht werden Innovationen, die das Laden und Betanken von Elektro- und H2-Fahrzeugen intelligenter, schneller und sicherer machen. Einreichungsfrist für Projektskizzen war der 8. Oktober 2020.

Der Förderaufruf richtet sich an alle Unternehmen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Hessen, die mittels technischer Innovationen einen Beitrag zur Verbesserung des Gesamtsystems "Laden" oder "Tanken" von Elektro- beziehungsweise Brennstoffzellenfahrzeugen leisten möchten. Förderfähig sind Forschungsprojekte und Pilotprojekte, die disruptive Lade- und Tankkonzepte aufbauen und erproben. Dabei kann es sich um Verbundprojekte oder auch Einzelprojekte von Unternehmen handeln.

Achtung: Einreichungsfrist für Projektskizzen ist schon der 8. Oktober 2020. Informationen und Ansprechpartner bei der Hessen Agentur gibt es unter dem untenstehenden Link.

Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr

Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat aktuell eine neue Förderrichtlinie Elektromobilität herausgegeben. In diesem Fall fokussiert die Förderung auf Elektro-Nutzfahrzeuge für Handwerksunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Der fünfte Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen und dabei aufgrund vorhandener oder kurz- bis mittelfristig geplanter weiterer Elektrofahrzeuge auch Investitionen in die Ladeinfrastruktur vor Ort vornehmen.

Für diesen Förderaufruf gilt das so genannte Windhundverfahren, das heißt die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge – bis zum vollständigen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Einreichungsfrist ist der 14. September 2020. Den Förderaufruf im Wortlaut sowie weitere relevante Dokumente und Informationen sind unter dem untenstehenden Link zu finden.

Der Aufruf des BMVI vom 4. August 2020 ist der Anfang für eine Reihe weiterer Aufrufe im Rahmen der neuen Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen und klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur.

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