Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Die Regelungen gelten auch für Selbständige und Soloselbständige, insbesondere in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.
Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausgezahlt und beträgt 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes für den Monat November 2019. Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Die Pauschale gilt für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Für größere Unternehmen werden die Prozentsätze nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt.
Zu beachten ist, dass die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet wird.