Dienstausfallentschädigung für Arbeitnehmer bei notwendiger Kinderbetreuung
Aufgrund der behördlich angeordneten Schul- und Kitaschließungen müssen viele Arbeitnehmer ihre Kinder zu Hause betreuen.
Um die Verdienstausfällen zu kompensieren, können Arbeitnehmer nun Anträge auf die Erstattung von Arbeitsaufwendungen stellen.
Die Anträge können per E-Mail an IfSG-Entschaedigungrpda.hessende an das für Hessen zentral zuständige Regierungspräsidium Kassel gesendet werden.