GEMA-Corona-Gutschriften
Als Teil des Maßnahmenpakets der GEMA während der Corona-Pandemie hat diese erklärt, dass für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen keine GEMA-Lizenzgebühren berechnet werden und die Lizenzkosten für diesen Zeitraum erstattet werden.
Die Beantragung der GEMA-Corona-Gutschriften soll ab Mitte September möglich sein. Voraussetzung für eine Gutschrift bzw. Rückerstattung ist, dass der Musiknutzer seine individuellen Betriebsschließzeiten der GEMA über das unten verlinkte GEMA-Onlineportal ab Mitte September 2020 mitteilt.
Weitere Informationen finden Sie in der untenstehenden Datei und auf der unten verlinkten Website.