Troncmittel Soziales
Die Landeshauptstadt Wiesbaden fördert soziale Projekte durch Zuschüsse aus den sogenannten Troncmitteln der Spielbank. Anträge können beim Dezernat VI – Dezernat für Soziales, Bildung und Wohnen gestellt werden.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte in dem Bereich "Soziales", die der Allgemeinheit zugutekommen (gemeinnütziger Zweck) und einen klaren Bezug zur Stadt Wiesbaden aufweisen. Gemäß den Rahmenrichtlinien dürfen die geförderten Projekte keine Folgekosten im städtischen Haushalt verursachen.
Ein Antrag auf Troncmittel Soziales kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden.
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt einmal im Jahr zum Jahresende; berücksichtigt werden jeweils alle bis 30. September des laufenden Jahres eingegangen Anträge.
Über die Vergabe der verfügbaren Mittel entscheidet der Ausschuss für Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie.
Bis zum 31. August des Folgejahres ist die zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch Rechnungen und/oder Belege nachzuweisen. Nicht verausgabte Mittel müssen zurückgefordert werden.
Diese Informationen sollte ein Antrag auf Troncmittel Soziales enthalten
- Antragstellerin / Antragssteller
Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Bankverbindung, projektverantwortliche Ansprechperson - Beschreibung des Projekts / der Maßanhame
Konkrete Darstellung der Maßnahme, für die die Troncmittel beantragt werden - Finanzierung
Kostenaufstellung/ Gesamtkosten
Geplante Finanzierung (Eigenmittel, Zuschüsse Dritter- sofern vorhanden)
Höhe der beantragten Zuwendung aus Troncmitteln
Bitte senden Sie den Antrag an:
Dezernat VI – Dezernat für Soziales, Bildung und Wohnen
Abteilung 51.4
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
oder
Kontakt
Dezernat VI – Dezernat für Soziales, Bildung und Wohnen
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden