Erweiterung auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L,T (online beantragen)
Der Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T kann auch online gestellt werden.
Der Online-Antrag verfügt über eine "Selfie"-Funktion über die das Lichtbild eingespielt werden kann. Die Biometrie wird hierbei durch eine Software der Bundesdruckerei sichergestellt. Wir empfehlen die Fotos vor einer einfarbigen Wand aufzunehmen (ohne störende Gegenstände im Hintergrund). Bitte achten Sie darauf, dass der Mund geschlossen ist.
Die Authentifizierung der antragstellenden Person erfolgt bequem und sicher über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte über das "Nutzerkonto Bund". Über den temporären Login des "Nutzerkonto Bund" können Sie sich auch ohne Nutzerkonto mit der Online-Ausweisfunktion authentifizieren (als Gast anmelden). Danach bitte das Ausweisdokument (deutscher Personalausweis mit Onlinefunktion, elektronischer Aufenthaltstitel, Unionsbürgerkarte) auswählen und den PIN dazu eingeben.
⚠️Achtung: Im Moment ist bei den Online-Diensten eine Bezahlung nicht möglich. Wir arbeiten daran, dass das Problem schnellstmöglich behoben wird.
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, und T sind erforderlich:
Online-Ausweis: Hierfür benötigen Sie:
Einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte, Unionsbürgerkarte, sowie Ihre PIN.
Nutzerkonto Bund (Authentifizierung über den temporären Login des Nutzerkonto Bund (hier muss kein extra Konto angelegt werden, einfach als Gast anmelden)).
Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone.
Bilddatei oder Smartphone: Sie können Ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen oder mit der "Selfie"-Funktion Ihres Smartphones aufnehmen. Wie Ihr Foto aussehen muss, zeigt die Foto-Mustertafel (siehe Link unten). Wir empfehlen, die Fotos vor einer einfarbigen Wand aufzunehmen (ohne störende Gegenstände im Hintergrund). Auch ist darauf zu achten, dass der Mund geschlossen ist.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse (AM. A1, A2, A, B, L oder T)
Angabe zur Fahrschule
Erste-Hilfe-Bescheinigung nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung
Sehtest. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Weitere Informationen finden Sie in § 12 der Fahrerlaubnisverordnung.
Wenn zusätzlich zur Erweiterung noch die Eintragung der Schlüsselzahl 96 und/oder 196 gewünscht wird, dann sind noch folgende Unterlagen erforderlich:
Nachweis über die Fahrerschulung (nach Anlage 7a und/oder 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.