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GEMA

Was Sie über die Verwendung GEMA-pflichtiger Musik in der Schule wissen sollten, finden Sie hier.

GEMA-Pflicht

Für die Verwendung und Vorführung der allermeisten Musikstücke ist in Deutschland die GEMA zuständig. Sie sorgt dafür, dass Künstler*innen die ihnen zustehenden Tantiemen für ihre Werke erhalten. Schulen haben jedoch eine Sonderstellung, die die Musikverwendung stark vereinfacht.

Pauschalvertrag des Schulträgers

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat wie fast alle hessischen Schulträger einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Durch die Gebühren, die die Stadt an die GEMA abführt, sind alle öffentlichen Vorführungen von GEMA-pflichtiger Musik bereits bezahlt! Schulen dürfen sogar einen Eintritt oder Unkostenbeitrag bis zu einer Höhe von 2,60 Euro für eine Veranstaltung verlangen. Falls Sie zur Kostendeckung einen höheren Finanzbedarf haben, müssen Sie dies auf alternativen Wegen wie Catering oder Spendenboxen erzielen.

Abgedeckt sind Veranstaltungen einer oder mehrerer Schulen, der Fördervereine und der SV. Die Veranstaltung muss jeweils auf eigene Rechnung und im eigenen Namen der Genannten stattfinden. Reine Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Schule sind nicht abgedeckt.

Eine Titelliste müssen Sie nur bei Live-Darbietungen im Nachhinein an die Bezirksdirektion der GEMA in Wiesbaden einreichen. Es reicht ggf. eine zusammengefasste Liste pro Quartal. Bei anderen Formen der Musikdarbietungen ist keine Titelliste erforderlich.

Nutzung im Unterricht

Der Pauschalvertrag mit der GEMA regelt nur Musiknutzung außerhalb des Unterrichts. Das kommt daher, dass Lehrkräfte für die Nutzung innerhalb des Unterrichts in der Regel keine gesonderte Erlaubnis benötigen. Nach Rechtsauffassung des Landes Hessen sind Wiedergaben im Klassen- und Kursverband in der Regel keine öffentlichen Wiedergaben, somit also quasi privat. Daher ist keine Erlaubnis erforderlich und keine Nutzungsgebühr fällig.

Nicht abgedeckte Nutzung

Abgesehen von den oben genannten Grenzen haben Sie durch den Vertrag nicht das Recht, Musik ins Internet zu stellen, beispielsweise auf Ihrer Schulhomepage oder auf Plattformen wie YouTube hochzuladen. Falls das gewünscht ist, sollten Sie sich an GEMA-freie Musik halten, für die es kostenlose Quellen gibt. Das medienpädagogische Team des Medienzentrums berät Sie bei Bedarf gerne.