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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Gemeinden zuständig.

Zum einen wird als vorbereitender Bauleitplan der Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Dieser Plan beinhaltet die bestehenden und die geplanten Nutzungen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und den Naturschutz, für einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren.

Zum anderen werden Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne für Teile des Stadtgebietes aufgestellt. Der Bebauungsplan enthält vor allem die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung. Innerhalb seines Geltungsbereiches werden somit die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan konkretisiert.

Ergänzend können Satzungsverfahren, zum Beispiel für Gestaltungsregeln, durchgeführt oder zur Sicherung der Planung Veränderungssperren erlassen werden.

Informationen zu den Verfahren finden Sie im Bauleitplanungsportal des Stadtplanungsamts.

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