Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum vorsorglichen Abkochgebot für Trinkwasser.
This page can be automatically translated into different languages. To do so, click on the symbol consisting of two speech bubbles at the top of the page.
Liegt aktuell ein Krisenfall vor?
Nein, aktuell liegt kein Krisenfall vor. Es gibt jedoch ein vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser. Die Informationen auf dieser Seite wurden zuletzt am Montag, 3. November, 11:46 Uhr aktualisiert.
Warum sollte ich Wasser abkochen?
Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurde eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt. Sämtliche Nachuntersuchungen an einer Trinkwasser-Netzmessstelle in der westlichen Innenstadt Wiesbadens sowie im Trinkwasserverteilnetz waren bislang unauffällig. Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.
Welche Bakterien wurden gefunden?
In der auffälligen Probe wurden Enterokokken nachgewiesen. Enterokokken sind Bakterien, die natürlicherweise im Darm vorkommen und normalerweise harmlos sind. Enterokokken sind ein Standardparameter bei Trinkwasseruntersuchungen, der auf fäkale Verunreinigungen des Wassers hinweisen kann. Werden Enterokokken nachgewiesen, muss auch mit anderen Erregern fäkaler Herkunft im Wasser gerechnet werden.
Das Abkochgebot besteht in erster Linie nicht wegen des Nachweises von Enterokokken, sondern weil sie auf eine fäkale Verunreinigung des Wassers hinweisen können.
Wann und wo wurden die Bakterien gefunden?
Im Rahmen einer Routineuntersuchung wurde an einer Netzmessstelle in der westlichen Innenstadt Wiesbadens eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt. Die auffällige Wasserprobe wurde am Mittwoch, 29. Oktober, entnommen. Das Ergebnis lag am Freitag, 31. Oktober, vor. Das entspricht der üblichen Zeit, die das Labor benötigt. Direkt nach dem Vorliegen des Ergebnisses informierten die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW), ESWE Versorgung als Netzbetreiber sowie die Stadt über die Ergebnisse.
In welchen Stadtteilen sollte Wasser abgekocht werden?
Wiesbaden wird aus unterschiedlichen Quellen mit Trinkwasser versorgt, unter anderem aus dem Hessischen Ried, den Wiesbadener Taunusstollen oder dem Schiersteiner Wasserwerk. Im Netz kann es zu Durchmischungen des Wassers kommen. Die auffällige Probe wurde an einer repräsentativen Stelle entnommen. Als das Ergebnis der Analyse vorlag, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass auch weitere Teile des Wassernetzes betroffen sein könnten.
Es wurde deshalb – wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - vorsorglich die Empfehlung ausgesprochen, das Wasser im gesamten Wasserversorgungsgebiet Wiesbaden vor der Nutzung abzukochen. Das gilt für alle Stadtteile, ausgenommen sind lediglich Amöneburg, Kastel und Kostheim. Die drei Stadtteile werden von der Mainzer Netze GmbH versorgt und sind ein eigener Wasserversorgungsbereich.
Wann muss ich Wasser abkochen?
Abkochen ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig: Trinken, Getränkezubereitung (auch Eiswürfel), Zubereitung von Lebensmitteln, Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln, medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen), Zähne putzen, Geschirrabwasch von Hand, Trinkwasser für empfindliche Haustiere.
Für Händewaschen, Duschen und Toilettenspülung kann das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.
Welche Auswirkungen kann es haben, wenn ich Wasser nicht abgekocht trinke?
Das Abkochgebot besteht in erster Linie nicht wegen des Nachweises von Enterokokken, sondern weil sie auf eine fäkale Verunreinigung des Wassers hinweisen können.
Das Trinken von nicht abgekochtem Wasser bedeutet in dieser Situation ein gering erhöhtes Risiko zu erkranken (unter anderem Durchfall und Erbrechen) sowie ein erhöhtes Risiko für schwere Infektionen bei immungeschwächten Personen, Senioren und Kleinkindern. Das Abkochen ist eine einfache, aber äußerst wirksame Methode und sinnvolle Präventionsmaßnahme, um sich vor Erkrankungen zu schützen.
Ab wann kann das Leitungswasser wieder ohne besondere Maßnahmen als Trinkwasser verwendet werden?
Zur Aufhebung der Abkochanordnung sind drei aufeinanderfolgende Wasserproben mit negativem Testergebnis notwendig. Die letzten Proben dieser Testserie werden am Montag, 3. November, entnommen. Mit den Ergebnissen wird frühestens am Dienstagabend, 4. November, gerechnet. Sobald Ergebnisse vorliegen, informieren die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW), ESWE Versorgung als Netzbetreiber sowie die Stadt über das weitere Vorgehen.
Antworten auf weitere Fragen rund ums vorsorgliche Abkochgebot
Wie werde ich im Krisenfall gewarnt?
Sie werden je nach Lage über verschiedene Kanäle gewarnt, zum Beispiel über Sirenen, mobile Lautsprecherdurchsagen, digitale Werbetafeln, Meldungen im Radio oder Fernsehen, Mobilfunk (Cell Broadcast) oder Warn-Apps wie NINA (Öffnet in einem neuen Tab), KATWARN (Öffnet in einem neuen Tab), HessenWARN (Öffnet in einem neuen Tab), BIWapp (Öffnet in einem neuen Tab). In außergewöhnlichen Situationen richten wir als Stadt in der Regel zusätzlich ein Infotelefon ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Warnung der Bevölkerung.
Wer ist verantwortlich für den Katastrophenschutz?
Der Katastrophenschutz ist Aufgabe der Bundesländer. Er wird durch Landesgesetze geregelt. Die Innenministerien der Länder sind die obersten Katastrophenschutzbehörden.
Landkreise und kreisfreie Städte wie Wiesbaden bilden mit ihren Fachämtern die unteren Katastrophenschutzbehörden. Die operative Umsetzung der Gefahrenabwehr erfolgt somit auf kommunaler Ebene. Wiesbaden hat innerhalb der Feuerwehr die Abteilung Bevölkerungsschutz eingerichtet. Sie ist im Auftrag des Oberbürgermeisters für das Krisenmanagement sowie den Katastrophen- und Zivilschutz zuständig.
Konzepte, Pläne, Vorschriften und Handlungsempfehlungen zum Katastrophenschutz finden Sie in der Infothek Katastrophenschutz (Öffnet in einem neuen Tab) des Hessischen Innenministeriums.
 
