Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Für die Dauer der Bearbeitungszeit von zirka vier Wochen wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Der neue Führerschein kann auf Wunsch zugeschickt werden. Eventuell muss eine gebührenpflichtige eidesstattliche Erklärung abgeben werden.
Dokumente
gültiges Ausweisdokument
gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins waren und dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat.
ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zahlungsarten
Bar, EC- und Kreditkartenzahlung möglich
Bemerkung
Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Bei Verlust des Führerscheines hat der Antragssteller ggf. auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines abzugeben.
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.