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Comunicado de prensa de la capital del Estado federado, Wiesbaden

Hinweise zur Jugendparlamentswahl am 16. Februar

Nachdem die Unterlagen für die Teilnahme an der Jugendparlamentswahl fertiggestellt wurden, werden sie in den nächsten Tagen an die Wahlberechtigten verschickt. Alle Wahlberechtigten erhalten ein persönliches Anschreiben mit den Zugangsdaten für eine Online-Stimmabgabe. Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten, bei der Postdurchsicht besonders auf diese Briefsendung zu achten, damit sie nicht irrtümlich für eine Werbesendung gehalten wird.

Da die Jugendparlamentswahl ausschließlich als Online-Wahl durchgeführt wird, erhalten alle rund 24.000 Wahlberechtigten die Zugangsdaten von Amts wegen, das heißt ein Antrag ist nicht erforderlich. 

Die Stimmabgabe muss bis spätestens Montag, 16. Februar, 18 Uhr, abgeschlossen sein. Der Ersatz von verlorenen Zugangsdaten ist nur gegen schriftliche Erklärung der/des Wahlberechtigten möglich, dass sie/er im Falle des Wiederauffindens nicht für eine zweite Stimmabgabe genutzt werden. 

Wer Fragen zur Jugendparlamentswahl oder bis Montag, 2. Februar, keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, trotzdem aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen. 

Wahlberechtigt zur Jugendparlamentswahl sind alle Wiesbadener Einwohnerinnen und Einwohner, die zwischen dem 19. Januar 2004 und dem 19. Januar 2012 geboren und mit Hauptwohnung in Wiesbaden gemeldet sind. Das Wahlrecht besitzen somit auch alle ausländischen Jugendliche Wiesbadens. 

Die Ermittlung des Wahlergebnisses der Jugendparlamentswahl findet am Dienstag, 17. Februar, um 15 Uhr im Wahlamt Wiesbaden, Friedrichstraße 16, statt. 


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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