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Wohngeld Erstantrag

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Nutzen Sie gerne unsere Onlineanträge.

Unter Links und Downloads finden Sie pdf-Antragsformulare und Merkblätter.

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)

Online-Services

Sofern Sie Unterlagen einreichen möchten, können Sie dies gerne per E-Mail erledigen; Anhänge übersenden Sie vorzugsweise im pdf-Format. Alternativ können Sie Unterlagen postalisch übersenden, vor Ort in den Hausbriefkasten einwerfen oder am Hausempfang (Eingang B) abgeben. Kopien sind ausreichend, sofern nicht explizit Originale angefordert wurden. 

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