Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweis: Eine Antragstellung ist auch im Bürgerbüro möglich, allerdings nur mit einem in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerscheins.
Ob ein Internationaler Führerschein in dem jeweiligen Land benötigt wird, kann auf der Seite des auswärtigen Amtes nachgeschaut werden.
Dokumente
Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
gültiger EU- Führerschein
ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Das Lichtbild muss in ausgedruckter Form mitgebracht werden.
Führerschein (falls die antragstellende Person nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist, wird ein zusätzliches Lichtbild benötigt – es besteht Umtauschpflicht in EU-Kartenführerschein)
Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Eine Karteikartenabschrift ist nicht notwendig, wenn die antragstellende Person bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Für Inhaber eines rosa oder grauen Papierführerscheines gilt, dass dieser zuvor in einen Kartenführerschein umgetauscht werden muss. Bitte dazu die Seite Umtausch beachten!
Der Internationale Führerschein kann auch von einem Dritten beantragt werden, sofern dieser eine entsprechende Vollmacht vorweisen und sich durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.