Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
Reine Batterieelektrofahrzeuge, Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos. Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Folgende Kennzeichen sind nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II
gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
elektronische Versicherungsbestätigung
Gebühren
31,40 bis 61,10 Euro
Zahlungsarten
EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich
Bemerkung
Seit dem 1. Juli 2010 unterliegen Ausfuhrkennzeichen ab dem Tag der Zuteilung für den Zuteilungszeitraum der Steuerpflicht. Besteht keine Bankverbindung innerhalb des Euro-Zahlungsraumes oder ist eine Bareinzahlung gewünscht, ist mit den obengenannten Unterlagen eine Vorsprache beim Hauptzollamt Wiesbaden notwendig.
Wird die Kraftfahrzeugsteuer nicht von der Person bezahlt, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen wird, muss eine schriftliche Einzugsermächtigung mit Originalausweis und Bankkarte vorgelegt werden.
Der Antragsteller darf keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über zehn Euro darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen sind. Bei weniger als zehn Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
Der Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Soll der Antragsteller bei der Zulassung seines Fahrzeuges vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis beziehungsweise Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden. Diese Vollmacht muss auch das Einverständnis des Antragstellers enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Das SEPA Mandat muss zwei Unterschriften in den Feldern "Zahler" und "Halter" enthalten. Sofern Zahler und Halter identisch sind, genügt die Unterschrift im Feld "Zahler". Bitte beachten Sie, dass für jeden einzelnen Zulassungsvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in benötigt wird, das Sie hier direkt online ausfüllen und anschließend zum Unterschreiben ausdrucken können!