Denkmalschutz und Denkmalpflege – Antrag steuerliche Vergünstigung
Eigentum verpflichtet. Da denkmalrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Immobilien oder anderen denkmalgeschützten Objekten unter Umständen erhöhte Kosten verursachen, gibt es die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs durch Steuervergünstigungen und Zuschüsse. Unter bestimmten Umständen gibt es auch die Möglichkeit, den Erlass der Grundsteuer zu beantragen.
Alle Infos sowie das Antragsformular finden Sie unter: www.wiesbaden.de/bauaufsicht: Steuervergünstigungen und Zuschüsse (Öffnet in einem neuen Tab)
Online-Services
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen beim Landesamt für Denkmalpflege
Antrag Bescheinigung Finanzamt - steuerliche Vergünstigungen Denkmal
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Denkmalschutz und Denkmalpflege – Antrag steuerliche Vergünstigung
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262
Telefon
Website
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen