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Waldbrandgefahr - Warnstufe 4 Rot
Waldbrandgefahr - Warnstufe 4 Rot: Es sind weitere wichtige Maßnahmen erforderlich.
Bei der Warnstufe 4, der zweithöchsten Warnstufe, sind einige wichtige Maßnahmen erforderlich.
Die Grillplätze in und am Wald wurden bereits aufgrund der anhaltenden Trockenheit geschlossen. Ab sofort gilt für die restlichen öffentlichen Grillplätze ein absolutes Grillverbot. Das gilt auch für Gasgrills oder ähnliche Grills. Zum Schutz des Waldes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Ordnungskräfte werden die Plätze verstärkt kontrollieren.
Grundsätzlich gilt
- Die ausgerufene Warnstufe gilt immer für eine Woche und wird mittwochs durch das Grünflächenamt bekannt gegeben.
- Im Wald gilt das ganze Jahr ein Rauchverbot!
Grünflächen
- Grillplätze und Feuerstellen, die im Abstand von 100 m zum Waldrand liegen und im gesamten Stadtbereich sind gesperrt, es finden Kontrollen durch die Forstbehörde und Stadtpolizei statt.
- Sollte es trotz eines Verstoßes zu einem Feuerwehreinsatz kommen, werden die Kosten von den verursachenden Personen getragen.
- Gaststätten und Kleingärten im Abstand von 100 Metern (oder weniger) zum Waldrand dürfen kein Feuer und auch keine Pyrotechnik entzünden (gemäß §8 Abs. 3 Nr. 1 HWaldG)
Öffentliche Veranstaltungen
- Ob öffentliche Veranstaltungen im Freien stattfinden dürfen, muss im Einzelfall durch die Ordnungsbehörde entschieden werden.
- Gas- oder Elektrogrills dürfen nur betrieben werden, wenn sie auf einem asphaltierten oder gepflasterten Untergrund stehen und mindestens ein Abstand von 2,5 Metern zu brennbaren Gegenständen - Gräser, Büsche, Bäume etc. - eingehalten wird.
- Neben Holzkohlegrills ist auch die Nutzung von sonstigen Hitzequellen - Fritteusen, Reiskocher etc. - auf Grasflächen verboten.
- In Pavillons oder Zelten ist das Grillen auf Grünflächen grundsätzlich untersagt.
- Jeder Koch-, Brat- oder Grillstand muss zusätzlich zu dem vorgeschriebenen 6-Liter Feuerlöscher einen Wasserfeuerlöscher 9-Liter oder alternativ einen gefüllten 10-Liter Wassereimer vorweisen.
- An allen weiteren Ständen sind gefüllte Wassereimer (10 Liter) zu positionieren.
- Food Trucks oder Anhänger mit festem Boden sind von der Regelung ausgenommen. Die Stellflächen der Food Trucks sind vor dem Befahren ausreichend zu bewässern.
- Die Stellflächen der Fahrzeuge zum Auf- und Abbau sind im Vorfeld ebenfalls ausreichend zu bewässern.
- Der Veranstalter hat in jedem Fall zusätzliche Löschmittel - Wasserfeuerlöscher 9-Liter, Gartenschläuche etc. - bereit zu halten. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu wässern. Jedoch frühzeitig genug, damit der aufsteigende Wasserdampf die Besucher nicht unnötig kreislaufmäßig belastet.
Umwelt
- Keine gewollten Abbrände von Garrtenabfällen.
- Keine Genehmigung von Feuerwerken (über Ausnahmen entscheidet die zuständige Behörde)
Weitere Informationen
Kontakt
Grünflächenamt
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262
Telefon
- 0611 312901Amtsleitung
- 0611 312905Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätze, öffentliche Bäume
- 0611 23608513Stadtwald, Landwirtschaft
- 0611 23608518Bestattungswald Terra Levis
- 0611 313241Friedhöfe in Wiesbaden
- 0611 4090770Fasanerie
Öffnungszeiten
Montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen

