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Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Tierseuchenüberwachung - Blauzungenkrankheit (BTV)

AVV Wiesbaden ruft Tierhalter zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit auf

Aufgrund von bestätigten Nachweisen des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 8 in den Landkreisen Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz sowie Bergstraße in Hessen wurde die ausgewiesene Sperrzone entsprechend vergrößert. Dadurch sind nun alle hessischen Landkreise bis auf den Landkreis und die Stadt Kassel sowie den Werra-Meißner Kreis von der Handelsrestriktionszone betroffen. In dieser Sperrzone gelten Einschränkungen für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen.

Wie mehrere Fälle von BTV-8 in den angrenzenden Bundesländern zeigen, besteht ein hohes Risiko, dass Virusstämme der Serotypen 4 und 8 nach Hessen eingeschleppt werden.

Aus diesem Grund rät das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Wiesbaden Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen dringend, ihre Tiere gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus impfen zu lassen.  

Die Impfungen sollten vor der nächsten Infektionswelle abgeschlossen sein. Diese beginnt in der wärmeren Jahreszeit mit einer Vermehrung der Stechmücken, welche das Virus übertragen. Tierhalter werden gebeten, das AVV Wiesbaden über vollständig erfolgte Impfungen per Mail an veterinaeramtwiesbadende in Kenntnis zu setzen. Zusätzlich sollen die Impfungen in der HIT-Datenbank eingetragen werden.

 

Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht, die unter folgendem Link aufgerufen werden kann:

https://landwirtschaft.hessen.de/presse/handelsrestriktionszone-in-hessen-muss-ausgeweitet-werden (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Die interaktive Karte der aktualisierten hessischen BT-Handelsrestriktionszone kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

BT-Handelszonen HE Stand 260216 (Öffnet in einem neuen Tab)

Tierseuchenüberwachung - Blauzungenkrankheit (BTV)

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