Wohngeld beantragen
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Nutzen Sie gerne unsere Onlineanträge.
Unter Links und Downloads finden Sie pdf-Antragsformulare und Merkblätter.
Online-Services
Wohngeld Erstantrag Mietzuschuss
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Wohngeld Erhöhungsantrag Mietzuschuss
Wohngeld Erstantrag Lastenzuschuss
Wohngeld Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss
Wohngeld Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss
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