Inhalt anspringen
Amt für Soziale Arbeit

Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum nach §250 Baugesetz

Die hessische Landesverordnung zu §250 Baugesetzbuch ist zum 31.12.2025 außer Kraft getreten. Das heißt, dass ab 01.01.2026 keine Genehmigung mehr nach §250 Baugesetzbuch erforderlich ist.

Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum nach §250 Baugesetz

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise