Amt für Soziale Arbeit
Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum nach §250 Baugesetz
Die hessische Landesverordnung zu §250 Baugesetzbuch ist zum 31.12.2025 außer Kraft getreten. Das heißt, dass ab 01.01.2026 keine Genehmigung mehr nach §250 Baugesetzbuch erforderlich ist.
Organisationseinheiten
Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum nach §250 Baugesetz
Anschrift
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
Telefon
- 0611 312942
- 0611 313923
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden