Ordnungsamt
Internationalen Führerschein beantragen
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweis: Eine Antragstellung ist auch im Bürgerbüro möglich, allerdings nur mit einem in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerscheins.
Ob ein Internationaler Führerschein in dem jeweiligen Land benötigt wird, kann auf der Seite des auswärtigen Amtes nachgeschaut werden.
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Anschrift
Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
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Weitere Hinweise
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318310
- 0611 315951
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen