Soziale Teilhabe
Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Leistungen zur Sozialen Teilhabe stellen die behinderungsbedingt notwendige Unterstützung im sozialen Bereich sicher.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere
1. Leistungen für Wohnraum,
2. Assistenzleistungen,
3. heilpädagogische Leistungen,
4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
6. Leistungen zur Förderung der Verständigung,
7. Leistungen zur Mobilität und
8. Hilfsmittel.
Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben. Das bedeutet, dass die Eingliederungshilfe Menschen mit Behinderungen befähigen soll, ihre Lebensplanung und -führung eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Hier bekommen Sie Hilfe und Beratung: