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Umwelt, Natur und Klima

Geräte- und Maschinenlärm

Geräte wie Freischneider und Laubbläser verursachen erheblichen Lärm. Sie dürfen in Wohngebieten daher nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden.

Nutzung in Wohngebieten nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr

  • Freischneider
  • Grastrimmer
  • Graskantenschneider
  • Laubsammler
  • Laubbläser


Dabei ist es unerheblich, ob zu gewerblichen oder privaten Zwecken.

Nutzung in Wohngebieten nur werktags von 7 bis 20 Uhr

  • Rasenmäher

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