Umwelt, Natur und Klima
Geräte- und Maschinenlärm
Geräte wie Freischneider und Laubbläser verursachen erheblichen Lärm. Sie dürfen in Wohngebieten daher nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden.
Nutzung in Wohngebieten nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr
- Freischneider
- Grastrimmer
- Graskantenschneider
- Laubsammler
- Laubbläser
Dabei ist es unerheblich, ob zu gewerblichen oder privaten Zwecken.
Nutzung in Wohngebieten nur werktags von 7 bis 20 Uhr
- Rasenmäher