Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 1. August 2026
Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Einführung erfolgt schrittweise nach Jahrgangsstufen.
Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Einführung erfolgt schrittweise nach Jahrgangsstufen.
Im Schuljahr 2026/27 gilt der Anspruch zunächst für Kinder der Vorklassen und der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch jeweils um eine weitere Klassenstufe erweitert, bis ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Schuljahr Zielgruppe / Jahrgangsstufen
- 2026/27 Kinder der Vorklasse und der 1. Jahrgangsstufe
- 2027/28 Kinder der Vorklasse und der 1. und 2. Jahrgangsstufe
- 2028/29 Kinder der Vorklasse und der 1. bis 3. Jahrgangsstufe
- 2029/30 Alle Kinder der Vorklasse und der Klassen 1 bis 4
Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) mit bis zu acht Stunden täglich. Er gilt vollumfänglich auch während der Ferienzeiten. Die Schließzeiten in den Ferien sind aktuell auf maximal vier Wochen pro Jahr begrenzt.
Ziel des Rechtsanspruchs ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, Kindern zusätzliche Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen und die Betreuungslücke nach der Kindertagesbetreuung zu schließen.
Die pädagogische Ausgestaltung der Ganztagsangebote orientiert sich am Hessischen Referenzrahmen Schulqualität (HRS) sowie am Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (HBEP). Bestandteil eines Ganztagsangebots sind unter anderem
- ein warmes Mittagessen,
- Hausaufgabenbetreuung beziehungsweise Lernzeiten,
- Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote,
- Förderangebote und AG‘s
Umsetzung des Rechtsanspruchs in Wiesbaden
Pakt für den Ganztag
Der Pakt für den Ganztag ist das bevorzugte Modell der Landeshauptstadt Wiesbaden. Kennzeichnend ist die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Betreuungsträger sowie die gemeinsame Finanzierung durch Land Hessen und Kommune. Es handelt sich um ein freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot, das nach Anmeldung verbindlich wird. Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Jahrgangsstufen inklusive der Vorklasse offen.
Eltern können zwischen verschiedenen Betreuungsmodulen wählen. Diese umfassen eine Betreuung von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr oder eine erweiterte Betreuung bis 17 Uhr, jeweils mit oder ohne Ferienbetreuung. Die Anmeldung erfolgt für ein Schuljahr und ist verbindlich. Wird ein Modul bis 14.30 Uhr gewählt, ist die Teilnahme ab Unterrichtsbeginn bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtend.
Bei Modulen mit Betreuung bis 17 Uhr legt der jeweilige Betreuungsträger die Abholzeiten fest. Sie orientieren sich an der pädagogischen Arbeit in den Gruppen sowie an den Bedarfen der Familien. Die Ferienangebote werden über den Betreuungsträger organisiert.
Monatliche Elternbeiträge
Für das Betreuungsangebot im Rahmen des Pakts für den Ganztag gelten folgende monatliche Elternbeiträge:
- Betreuung 7.30 bis 14.30 Uhr ohne Ferienbetreuung: 30,00 Euro
- Betreuung 7.30 bis 14.30 Uhr mit Ferienbetreuung: 67,50 Euro
- Betreuung bis 17 Uhr ohne Ferienbetreuung: 110,00 Euro
- Betreuung bis 17 Uhr einschließlich Ferienbetreuung: 147,50 Euro
Beitragszuschüsse sind bei entsprechenden Voraussetzungen möglich.
Zusätzlich fallen monatliche Kosten für das Mittagessen in Höhe von 85,00 Euro an.
Bildung und Teilhabe übernimmt auf Antrag und bei entsprechenden Voraussetzungen diese Kosten.
Profil 2 – Schule mit Ganztagsangeboten
Eine Grundschule erfüllt den Rechtsanspruch über das Modell Schule mit Ganztagsangeboten (Profil 2): Carlo-Mierendorff-Schule. Dieses Modell wird ebenfalls an zwei Förderschulen mit Grundschulzweig umgesetzt. Es handelt sich um ein freiwilliges Ganztagsangebot an fünf Schultagen bis 16 oder 17 Uhr, das nach Anmeldung verbindlich ist.
Die Finanzierung erfolgt durch das Land Hessen und wird durch ein kommunal finanziertes Ferienangebot über einen Betreuungsträger ergänzt. Grundsätzlich fallen für das Mittagessen monatliche Kosten in Höhe von 85 € an. Bei Buchung des Ferienangebots fallen zusätzliche Elternbeiträge von 450,00 € pro Jahr an. Beitragszuschüsse sind bei entsprechenden Voraussetzungen möglich.
Profil 3 – Ganztagsschule
Zwei Grundschulen erfüllen den Rechtsanspruch über das Modell der Ganztagsschule (Profil 3): Blücherschule und Grundschule Schelmengraben. Dieses Modell wird außerdem an Förderschulen mit Grundschulzweig und an der Sprachheilförderschule Helen Keller Schule umgesetzt. Es handelt sich um eine verbindliche Ganztagsschule mit Unterricht und Betreuung an fünf Schultagen bis 16 oder 17 Uhr.
Die komplett landesfinanzierten schulischen Angebote werden durch kommunale Ferienangebote ergänzt, um den Rechtsanspruch vollständig sicherzustellen. Für das Mittagessen entstehen monatliche Kosten in Höhe von 85 Euro. Bei Buchung des Ferienangebots fallen zusätzliche Elternbeiträge von 450 Euro pro Jahr an. Beitragszuschüsse sind bei entsprechenden Voraussetzungen möglich.
Kommunale Ferienbetreuung an Grundschulen sowie an Förderschulen mit Grundschulzweig (Profil 2 und Profil 3)
Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs wird für Grundschulen im Profil 2 und Profil 3 sowie für Förderschulen mit Grundschulzweig ein kommunales Ferienbetreuungsangebot bereitgestellt. Der Rechtsanspruch wird schrittweise eingeführt und gilt im Schuljahr 2026/2027 zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und die Vorklasse. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird der Anspruch jährlich um eine weitere Klassenstufe erweitert, bis ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Das Angebot ergänzt die schulischen Ganztagsmodelle während der Ferienzeiten.
Bei Buchung des Ferienangebots fallen zusätzliche Elternbeiträge von 450,00 Euro pro Jahr an. Beitragszuschüsse sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich.
Weitere Informationen zur Ferienbetreuung und zum Anmeldeverfahren erhalten Eltern rechtzeitig über die jeweilige Schule im Rahmen der Einschulung.
Weitere Informationen
Informationen zur konkreten Umsetzung an den einzelnen Schulstandorten erhalten Eltern über die jeweilige Grundschule.
Auch die Fachabteilung Grundschulkinderbetreuung und Ganztägige Angebote im Amt für Soziale Arbeit steht für Rückfragen zum Rechtsanspruch und der jeweiligen Umsetzung an den Wiesbadener Schulen zur Verfügung.
