Pressemitteilung
09.11.2018
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Stadtverordnetenversammlung gibt grünes Licht für Schulbauliste
„Gestern war ein guter Tag für Wiesbadens Schulen. Wir können jetzt Gas geben“, freut sich Schuldezernent Axel Imholz. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am Donnerstag, 8. November, der Fortschreibung der Schulbauliste 2018 zugestimmt.
Dieser liegen die folgenden Komponenten Grunde:
• Bedarfe, die sich aus den vorhandenen Schülerzahlen ergeben.
• Bestandsgebäude, deren baulicher Zustand vom Hochbauamt als verbesserungsbedürftig angesehen wird, auf Basis der durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegten Kriterien.
• Bedarfe, die sich aus der Abarbeitung von Sicherheitsmängeln ergeben.
• Bedarfe, die für die Betreuung bestehen.
• Bedarfe, die sich aus den neuen Siedlungsgebieten ergeben.
Die Schulbauliste ist in vier Teil-Module aufgeteilt, die nacheinander abgearbeitet werden sollen. Die Module resultieren aus den nachfolgenden Festlegungen; die Maßnahmen stellen innerhalb eines Moduls keine Priorisierung sondern eine alphabetische Auflistung dar:
Modul 1a Schulen / Schulgebäude, die sich in Abarbeitung aus der Schulbauliste 2017 befinden und deren Finanzierung im Rahmen des Verfahrens "Kassenwirksamkeit" gesichert ist.
Modul 1b Das Modul 1b enthält Schulen / Schulgebäude deren Finanzierung durch den Haushalt 2018/19 im Rahmen des Verfahrens "Kassenwirksamkeit" gesichert sind.
Modul 1c Das Modul 1c enthält Maßnahmen deren Finanzierung durch den Haushalt 2020/21 im Rahmen des Verfahrens „Kassenwirksamkeit“ sichergestellt werden sollen.
Modul 1d Das Modul 1d enthält neue Schulen bzw. Erweiterungen von Schulen, die mit der Schaffung von neuen Siedlungsgebieten notwendig werden. Bei Grundschulen gibt es eine (Teil-)Refinanzierung durch den Investor gem. den beschlossenen WISOBON-Regeln.
Die bisherigen Module 2 und 3 der vorangegangenen Schulbaulisten wurden nicht aktualisiert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Instandhaltungsoffensive an zahlreichen Wiesbadener Schulen ist so viel in Bewegung, dass es bei einer Bewertung der Gebäudesubstanz zu ständigen Verschiebungen kommen würde und eine nachvollziehbare Fortschreibung der Module 2 und 3 nicht gewährleistet werden könnte. Das heißt jedoch nicht, dass die bereits in den alten Modulen 2 und 3 aufgenommenen Maßnahmen hinten runter fallen. Viele davon befinden sich nun zumindest in Teilen in der Abarbeitung. „Wir konnten in 2018 viele Maßnahmen anstoßen, aber der Bedarf ist enorm. Auch die kommenden Jahre dürfen wir mit unserem Engagement nicht nachlassen. Mein Ziel ist eine spürbare Verbesserung an jedem einzelnen Schulgebäude zu erreichen“, macht der Schuldezernent unmissverständlich klar.
Um dies nochmals zu verdeutlichen, wurde der Schulbauliste eine umfassende Übersicht zu den aktuellen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen im Schulbereich beigefügt. Darüber hinaus sind auch die für den Doppelhaushalt 2020/2021 vorgemerkten Maßnahmen gesondert aufgeführt.
Die Liste enthält 101 Instandhaltungsmaßnahmen (Fensteraustausch, Heizungsprogramm etc.) mit Kosten in Höhe von rund 46,5 Millionen Euro. Ein dickes Paket in Höhe von fast 5 Millionen Euro an Sicherheitsmaßnahmen und Arbeiten für einen zweiten Flucht- und Rettungsweg ist auch zu finden. Den größten Brocken machen jedoch die 46 Investitionsprojekte (Neubau, Anbau etc.) aus. Die Kosten konnten noch gar nicht überall ermittelt werden, trotzdem belaufen sich die Zahlen schon auf rund 124 Millionen Euro für die bereits kalkulierten Maßnahmen.
„Die darin beschriebenen Zahlen sind eindrucksvoll, zeigen aber doch vor allem eines auf. Wir haben einen immensen Nachholbedarf, den wir jetzt mit vollem Einsatz abarbeiten wollen. Manchmal fühlt es sich an wie David gegen Goliath, aber die Kolleginnen und Kollegen sind hoch motiviert. Bauchschmerzen machen uns aktuell die, der wirtschaftlichen Entwicklung geschuldeten, teils deutlichen Baukostensteigerungen. Von den Schwierigkeiten der Auftragsvergabe an Firmen mit prall gefüllten Auftragsbüchern, will ich an dieser Stelle gar nicht sprechen“, so Schuldezernent Imholz, der gleichzeitig auch Kämmerer ist.
Die nächste Fortschreibung der Schulbauliste soll rechtzeitig vor der Haushaltsaufstellung 2022/23 erfolgen. Sollten sich vor diesem Zeitpunkt Veränderungen ergeben, werden die Gremien der Stadtverordnetenversammlung erneut über eine Teilfortschreibung der Schulbauliste informiert.
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• Bedarfe, die sich aus den vorhandenen Schülerzahlen ergeben.
• Bestandsgebäude, deren baulicher Zustand vom Hochbauamt als verbesserungsbedürftig angesehen wird, auf Basis der durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegten Kriterien.
• Bedarfe, die sich aus der Abarbeitung von Sicherheitsmängeln ergeben.
• Bedarfe, die für die Betreuung bestehen.
• Bedarfe, die sich aus den neuen Siedlungsgebieten ergeben.
Die Schulbauliste ist in vier Teil-Module aufgeteilt, die nacheinander abgearbeitet werden sollen. Die Module resultieren aus den nachfolgenden Festlegungen; die Maßnahmen stellen innerhalb eines Moduls keine Priorisierung sondern eine alphabetische Auflistung dar:
Modul 1a Schulen / Schulgebäude, die sich in Abarbeitung aus der Schulbauliste 2017 befinden und deren Finanzierung im Rahmen des Verfahrens "Kassenwirksamkeit" gesichert ist.
Modul 1b Das Modul 1b enthält Schulen / Schulgebäude deren Finanzierung durch den Haushalt 2018/19 im Rahmen des Verfahrens "Kassenwirksamkeit" gesichert sind.
Modul 1c Das Modul 1c enthält Maßnahmen deren Finanzierung durch den Haushalt 2020/21 im Rahmen des Verfahrens „Kassenwirksamkeit“ sichergestellt werden sollen.
Modul 1d Das Modul 1d enthält neue Schulen bzw. Erweiterungen von Schulen, die mit der Schaffung von neuen Siedlungsgebieten notwendig werden. Bei Grundschulen gibt es eine (Teil-)Refinanzierung durch den Investor gem. den beschlossenen WISOBON-Regeln.
Die bisherigen Module 2 und 3 der vorangegangenen Schulbaulisten wurden nicht aktualisiert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Instandhaltungsoffensive an zahlreichen Wiesbadener Schulen ist so viel in Bewegung, dass es bei einer Bewertung der Gebäudesubstanz zu ständigen Verschiebungen kommen würde und eine nachvollziehbare Fortschreibung der Module 2 und 3 nicht gewährleistet werden könnte. Das heißt jedoch nicht, dass die bereits in den alten Modulen 2 und 3 aufgenommenen Maßnahmen hinten runter fallen. Viele davon befinden sich nun zumindest in Teilen in der Abarbeitung. „Wir konnten in 2018 viele Maßnahmen anstoßen, aber der Bedarf ist enorm. Auch die kommenden Jahre dürfen wir mit unserem Engagement nicht nachlassen. Mein Ziel ist eine spürbare Verbesserung an jedem einzelnen Schulgebäude zu erreichen“, macht der Schuldezernent unmissverständlich klar.
Um dies nochmals zu verdeutlichen, wurde der Schulbauliste eine umfassende Übersicht zu den aktuellen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen im Schulbereich beigefügt. Darüber hinaus sind auch die für den Doppelhaushalt 2020/2021 vorgemerkten Maßnahmen gesondert aufgeführt.
Die Liste enthält 101 Instandhaltungsmaßnahmen (Fensteraustausch, Heizungsprogramm etc.) mit Kosten in Höhe von rund 46,5 Millionen Euro. Ein dickes Paket in Höhe von fast 5 Millionen Euro an Sicherheitsmaßnahmen und Arbeiten für einen zweiten Flucht- und Rettungsweg ist auch zu finden. Den größten Brocken machen jedoch die 46 Investitionsprojekte (Neubau, Anbau etc.) aus. Die Kosten konnten noch gar nicht überall ermittelt werden, trotzdem belaufen sich die Zahlen schon auf rund 124 Millionen Euro für die bereits kalkulierten Maßnahmen.
„Die darin beschriebenen Zahlen sind eindrucksvoll, zeigen aber doch vor allem eines auf. Wir haben einen immensen Nachholbedarf, den wir jetzt mit vollem Einsatz abarbeiten wollen. Manchmal fühlt es sich an wie David gegen Goliath, aber die Kolleginnen und Kollegen sind hoch motiviert. Bauchschmerzen machen uns aktuell die, der wirtschaftlichen Entwicklung geschuldeten, teils deutlichen Baukostensteigerungen. Von den Schwierigkeiten der Auftragsvergabe an Firmen mit prall gefüllten Auftragsbüchern, will ich an dieser Stelle gar nicht sprechen“, so Schuldezernent Imholz, der gleichzeitig auch Kämmerer ist.
Die nächste Fortschreibung der Schulbauliste soll rechtzeitig vor der Haushaltsaufstellung 2022/23 erfolgen. Sollten sich vor diesem Zeitpunkt Veränderungen ergeben, werden die Gremien der Stadtverordnetenversammlung erneut über eine Teilfortschreibung der Schulbauliste informiert.
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