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Zweitwohnungssteuer kommt zum 1. Januar 2016
Die Landeshauptstadt Wiesbaden führt ab 2016 die Zweitwohnungssteuer ein. Dies hat der Magistrat beschlossen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung steht noch aus.
Durch diese kommunale Aufwandsteuer können voraussichtlich rund 700.000 Euro Steuereinnahmen für den städtischen Haushalt realisiert werden. Darüber hinaus rechnet das Kassen- und Steueramt ab dem Jahr 2018 mit erhöhten Schlüsselzuweisungen des Landes Hessen aufgrund des erwarteten Anstiegs von Hauptwohnsitzen in Folge der Einführung der Zweitwohnungssteuer. Als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer wird die Kaltmiete beziehungsweise die geschätzte Kaltmiete zugrunde gelegt.

Besteuert wird die Zweitwohnung in Wiesbaden, sofern der Eigentümer oder Mieter einer Zweitwohnung älter als 18 Jahre ist. Von der Zweitwohnungssteuer befreit sind unter anderem Personen, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Wiesbaden halten und die Familienwohnung außerhalb liegt. Ebenso sind Bewohner von Pflegeheimen nicht zum Kreis der Steuerpflichtigen zu zählen, sowie Kinder, die in der elterlichen Wohnung weiterhin ein Kinderzimmer nutzen, jedoch aufgrund eines Studiums oder einer Ausbildung außerhalb von Wiesbaden wohnen und dort einen Hauptwohnsitz haben.

Noch in diesem Jahr ist die Information der Zweitwohnungsinhaber Wiesbadens durch das Kassen- und Steueramt über die Einführung der Steuer ab 1. Januar 2016 geplant. Darüber hinaus sollen die Zweitwohnungsinhaber ihren Meldestatus überprüfen. Zu Beginn des kommenden Jahres werden dann die noch verbleibenden Inhaber aufgefordert, eine Zweitwohnungssteuererklärung abzugeben. In der Folge erstellt das Kassen- und Steueramt die Steuerbescheide.

Die Gemeinden haben nach § 7 Kommunalabgabengesetz das Recht, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist oder die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedürfnissen seiner Familienmitglieder innehat.

Derzeit sind rund 27.100 Personen mit Nebenwohnsitz in Wiesbaden gemeldet. Es wird davon ausgegangen, dass nach Einführung der Zweitwohnungssteuer die Zahl der Nebenwohnsitze drastisch auf 1.900 zurückgeht. Die Zahl der Hauptwohnsitze wird sich voraussichtlich um 12.500 erhöhen. Die übrigen Nebenwohnsitze werden ersatzlos abgemeldet.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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