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Pressemitteilung

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Sicherheit und Ordnung, Homepage
Neue Pflicht für Katzenhalter
Ab sofort sind alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter verpflichtet, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen, sofern diese nicht als reine Wohnungskatzen gehalten werden und älter als fünf Monate sind.
Die Kennzeichnung ist mittels Mikrochip oder Tätowierung möglich. Die Registrierung kann durch Eintragung in ein Haustierregister, wie beispielsweise „Tasso“ vom Verein Tasso e.V. oder „Findefix“ vom Deutschen Tierschutzbund e.V., erfolgen.

Durch die Kennzeichnung und Registrierung kann eine durchgeführte Kastration nachvollzogen werden. Zudem ist die Kennzeichnung so genannter Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe in einem Tierheim einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können. Dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Kennzeichnung vorzulegen. Ausnahgenehmigungen für Katzenzüchter sind möglich und müssen beim Amt beantragt werden.

Die Verordnung richtet sich primär an das Verantwortungsbewusstsein der Katzenhalter und soll vor allem einer unkontrollierten Vermehrung der Katzenpopulation entgegenwirken. Sie hat somit vor allem appellativen Charakter. Jedoch kann das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Haltern aufgeben, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen und dies bei Nichtbefolgung auf Kosten des Halters selbst durchführen lassen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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