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E-Tretroller bald auch auf Wiesbadens Straßen unterwegs
Ab Mitte Juni soll die Nutzung von E-Tretrollern in Deutschland erlaubt sein. Auch Wiesbadenerinnen und Wiesbadener können die kleinen elektrischen Gefährte dann nutzen. Anbieter von entsprechenden Sharing-Diensten haben bereits angekündigt, auch in der Landeshauptstadt ein Angebot aufbauen zu wollen.
„Das ist eine sinnvolle Ergänzung unserer Mobilität in Wiesbaden“, begrüßt Umwelt- und Verkehrsdezernent Andreas Kowol die Entwicklung. „E-Tretroller sind ein innovatives und zukunftsweisendes Mobilitätsangebot, dass der Stadtbevölkerung und den Besuchern der Landeshauptstadt zu Gute kommen kann.“ Da die Tretroller mit einem akkubetriebenen Elektromotor keine lokalen Emissionen verursachen, können sie einen Beitrag zu Luftqualität und Klimaschutz in der Stadt leisten. „Im Idealfall ersetzen E-Tretroller Fahrten mit dem Pkw und entlasten damit auch die Straßen Wiesbadens“, so Andreas Kowol.

Wiesbadens Mobilitätsdienstleister ESWE Verkehr steht den E-Tretrollern ebenfalls aufgeschlossen gegenüber. „Die E-Tretroller dürfen in den Bussen von ESWE Verkehr mitgenommen werden“, erklärt ESWE Verkehr-Geschäftsführer Jörg Gerhard. „Das Zusammenspiel mit dem Öffentlichen Nahverkehr ist sicherlich interessant. Die Roller könnten weitere Menschen dazu ermuntern, auf den ÖPNV umzusteigen. Von der Haltestelle kann es dann mit dem E-Tretroller bis zum Ziel gehen.“ Zudem könnten geeignete Abstellflächen im Umfeld von Haltestellen den Umstieg erleichtern.

Für ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer rufen Verkehrsdezernent und ESWE Verkehr zur umsichtigen Nutzung der E-Tretroller auf. So sollten die Kleinstfahrzeuge nicht dort abgestellt werden, wo sie andere behindern könnten, zum Beispiel direkt vor Bushaltestellen, Hauseingängen, Zebrastreifen oder mitten auf Gehwegen. Grundsätzlich gelten beim Abstellen die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Das Parken auf Gehwegen ist zwar erlaubt, jedoch darf dadurch kein Hindernis für Fußgänger oder auch Rollstuhlfahrer entstehen. Auch Rettungswege müssen frei bleiben. Bei der Mitnahme im Bus ist darauf zu achten, dass ein E-Tretroller möglichst zusammengeklappt transportiert wird. Es gilt, wie bei der Mitnahme von Fahrrädern, die Regel, dass die Fahrgäste durch den Transport der elektrischen Roller nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Die E-Tretroller müssen laut Bundesverordnung auf Fahrradwegen oder Radfahrstreifen fahren, falls vorhanden. Ansonsten kann die Fahrbahn benutzt werden, nicht aber Gehwege. In Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich nicht erlaubt. Die Durchfahrt durch die Kirchgasse und die Langgasse im Stadtzentrum ist zwischen 11 und 20 Uhr gesperrt. Das Verkehrsdezernat behält sich vor, weitere Bereiche in der Stadt für die Nutzung von E-Tretrollern zu sperren. Eine Helmpflicht besteht nicht, wird aber zur Vermeidung von Verletzungen empfohlen.

Verkehrsdezernent und ESWE Verkehr hoffen auf einen guten Austausch mit den Anbietern von Sharing-Diensten. „Wir haben bestimmte Anforderungen an die Anbieter, möchten aber auch gemeinsam mit ihnen erste Erfahrungen auswerten und nachsteuern. Dort wo es zu Problemen kommt, müssen wir reagieren, “ sagt Verkehrsdezernent Andreas Kowol.

Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr wurde nach Zustimmung des Bundestages und Bundesrates am 22. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet und soll am 15. Juni in Kraft treten.

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Herausgeber:
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65183 Wiesbaden
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