Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Medien
  3. Pressemitteilungen
  4. Suchergebnis

Pressemitteilung

Pressereferat
Homepage, Umwelt & Naturschutz
Baumfällungen wegen Rußrindenkrankheit im Bereich „Fort Biehler“
Bei Baumkontrollen im Bereich des „Fort Biehler“ in Kastel sind an verschiedenen Stellen von der Rußrindenkrankheit erkrankte Ahornbäume festgestellt worden.
Die Pilzerkrankung schadet den Bäumen erheblich und lässt sie absterben. Die Sporen können zudem allergische Reaktionen bei Menschen auslösen, weshalb die betroffenen Bäume ab Montag, 17. Juni, gefällt werden. Die Dauer der Arbeiten beträgt etwa eine Woche.

Bis die erkrankten Gehölze entfernt sind, sollten Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen oder allergischen Vorbelastungen den Bereich meiden. Der in dem Areal befindliche Kinderspielplatz bleibt bis zum Abschluss der Baumfällarbeiten gesperrt, um gesundheitliche Risiken auszuschließen. Auch weniger empfindliche Personen sollten befallene Bäume, die am rußartigen Belag zu erkennen sind, nicht berühren.

Der Arbeitsbereich umfasst das gesamte Wäldchen „Am Fort Biehler“ welches sich im Eigentum des Bundes befindet. Bund und Stadt übernehmen die Kosten der Maßnahme anteilig, da die im Außenring des Wäldchens liegenden Flächen dem Naturdenkmalschutz unterliegen. Die Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt Wiesbaden ist auf diesen Flächen gesetzlich für die Unterhaltungsma߬nahmen zuständig.

Der Bestand des Naturdenkmales wird durch die anstehenden Rodungsmaßnahmen nicht in Frage gestellt, da die befallenen Bäume nur einen untergeordneten Anteil des Bewuchses bilden. In ihm stehende Bäume anderer Arten werden durch den Pilz nicht gefährdet. Die durch die Fällungen entstehenden Lücken werden sich im Wege der Naturverjüngung wieder von selbst schließen.

Insgesamt müssen im Bereich des Wäldchens etwa 200 Bäume gefällt werden, davon bis zu 50 innerhalb der Fläche des Naturdenkmalbestandes. Die meisten der Gehölze sind bereits stark geschädigt oder schon abgestorben. Bei der Hälfte der Bäume handelt es sich um schwache Gehölze mit Stammumfängen von weniger als 80 cm. Die Arbeiten gehen mit artenschutzrechtlichen Überprüfungen einher. Sollten im Einzelfall durch Tiere besetzte Höhlen oder Brutstätten in den Gehölzen vorhanden sein, wird das weitere Vorgehen in diesen Fällen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Bei den Fällarbeiten muss der gesundheitsschädliche Sporenflug so weit wie möglich vermieden werden. Die ausführenden Personen müssen daher Schutzmaßnahmen einhalten und den Arbeitsbereich absperren. Der Baumschnitt wird vor Ort intensiv bewässert und nass gehäckselt. Anschließend erfolgt der Abtransport in geschlossenen Containern zur thermischen Verwertung im Kraftwerk.

Hintergrund:
Die Rußrindenkrankheit wird von einem Pilz verursacht, der als Schwächeparasit auftritt. Von ihm befallen werden nur Ahornbäume und zwar meist Berg- und Zucker¬ahorne, seltener auch Feld- und Spitzahorne. Der heiße und trockene Sommer 2018 lieferte dem Pilz ideale Bedingungen, um sich in den gestressten Bäumen auszubreiten.

Infizierte Bäume lassen sich im fortgeschrittenen Stadium an Blasen in der Rinde erkennen, die aufplatzen und schwarz-braunen Sporenstaub freilegen. Der darunter liegende Stamm wirkt rußgeschwärzt. Für den Baum endet der Krankheitsverlauf immer tödlich. In der Endstufe des Befalls besteht die Gefahr, dass Kronenteile abbrechen.

Stellen Eigentümer von Ahornbäumen Schadbilder an ihren Gehölzen fest, sichtet das Umweltamt Bäume auf Antrag vor Ort und gibt Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nicht bei jeder Verfärbung am Stamm von Ahornbäumen handelt es sich zwingend um die Rußrindenkrankheit.

+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

Anzeigen