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Geschäftsführerposten: Oberbürgermeister Mende schlägt Verfahren vor
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende wird in der heutigen (Montag, 12. August) Kooperationsrunde den folgenden Vorschlag zum weiteren Verfahren bei der Besetzung von vakanten Geschäftsführungsposten bei städtischen Gesellschaften unterbreiten.
1. Der Aufsichtsrat der WJW wird gebeten, von der Bestellung des bislang vorgesehenen zweiten Geschäftsführers abzusehen. Vor einer erneuten Ausschreibung ist zu prüfen, ob die Gesellschaft überhaupt zwei Personen in der Geschäftsführung benötigt.
2. Der Aufsichtsrat der GWW und GeWeGe wird gebeten, das Verfahren zur Besetzung des zweiten Geschäftsführungspostens zu stoppen und auf eine Stellenbesetzung zu verzichten. Auch hier ist zunächst zu prüfen, ob die Unternehmen zwei Personen in der Geschäftsführung benötigen.
3. Die vakante Stelle in der Geschäftsführung der WVV wird ausgeschrieben und das Besetzungsverfahren wird zunächst in die Hände einer externen Personalberatung gegeben, die dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zur Besetzung allein aufgrund der Qualifikation unterbreitet.

Oberbürgermeister Mende sagte zu diesem Verfahrensvorschlag am Montag in Wiesbaden:
„Die Personalvorschläge zur Besetzung der Geschäftsführungen der WJW und der GWW/GeWeGe sind bereits vor Beginn meiner Amtszeit entstanden. Bislang ist keine Einigung innerhalb der Kooperation darüber absehbar. Wenn Konsens erreichbar gewesen wäre, hätte ich die getroffenen Entscheidungen im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit und der Kontinuität solcher Verfahren unabhängig von Direktwahlen mitgetragen. Die Debatte der vergangenen Tage zeigt jedoch, dass allein ein Neustart geeignet ist, die verfahrene Situation zu bereinigen.

Damit verbunden ist kein negatives Urteil meinerseits über die Personen, die jetzt nicht berufen werden sollen. Ich habe keinen Zweifel an deren Integrität und Qualifikation. Ein Neustart bietet die Chance, die von mir vertretenen Grundsätze bei der Auswahl von Geschäftsführungen ohne ‚Vorbelastungen‘ zu realisieren. Zunächst muss geprüft werden, ob Gesellschaften überhaupt zwei Geschäftsführungen benötigen. Das Vier-Augen-Prinzip lässt sich auch über einen Prokuristen oder eine Prokuristin einhalten. Sodann ist ein objektives und nachvollziehbares Auswahlverfahren durchzuführen, das ergebnisoffen zur Auswahl der am höchsten qualifizierten Person führt.

Das Ziel ist aus meiner Sicht zum einen, die Zukunft der WJW als leistungsfähigen Ausbildungsbetrieb und als herausragenden Bio-Landwirtschaftsbetrieb zu sichern, und zum anderen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWW und GeWeGe unbelastet von politischen Querelen im Sinne des dringend benötigten Wohnungsbaus zu stärken.

Für eine Besetzung der vakanten WVV-Geschäftsführung ist es im Sinne des Unternehmens, die als Holding eine zentrale strategische Rolle unter den städtischen Beteiligungen spielt, unabdingbar, dass nicht der Hauch einer parteipolitischen Einflussnahme entsteht. Deshalb werde ich als Aufsichtsratsvorsitzender dem Aufsichtsrat vorschlagen, eine anerkannte Personalberatung mit der Vorbereitung der Besetzung einschließlich eines Personalvorschlags zu beauftragen.

Ich bedaure sehr, dass meine Vorschläge zu Lasten von zwei hoch qualifizierten Personen gehen. Vor allem bedauere ich, dass eine Bewerberin betroffen ist, die in der Stadt Wiesbaden bereits herausragende Projekte erfolgreich abgewickelt hat und deren Eignung für mich völlig außer Frage steht.“

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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65183 Wiesbaden
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