Pressemitteilung
02.10.2019
Pressereferat
Gesundheit, Homepage
Ausfall der Belehrung nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes
Am Freitag, 11. Oktober, 8.30 bis 11.30 Uhr, und am Mittwoch, 16. Oktober, 14 bis 17 Uhr, finden keine Belehrungen nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Gesundheitsamt Wiesbaden statt.
Außerdem werden im Oktober 2019 keine Auslandsbelehrungen durchgeführt. Diese finden in der Regel immer donnerstags mit Terminvergabe statt.
Fragen werden gerne telefonisch, (0611) 312828, oder über belehrungen-ifsg@wiesbaden.de beantwortet.
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Fragen werden gerne telefonisch, (0611) 312828, oder über belehrungen-ifsg@wiesbaden.de beantwortet.
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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden