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Pressemitteilung

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Beteiligungsausschuss berät CityBahn-Revisionsbericht
Der Beteiligungsausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstag, 15. Oktober, über den Revisionsbericht zum Vergabeprozess im Rahmen des Projektes CityBahn in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
Der Ausschussvorsitzende Bernhard Lorenz informiert über die wesentlichen Ergebnisse wie folgt: Die Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat im Ausschuss vorgetragen, dass durch das Erfordernis, die wesentlichen Feststellungen der Prüfung schriftlich festzuhalten und die Prüfung zeitnah abzuschließen, im Vorfeld der Entwurfserstellung eine Besprechung der vorläufigen Ergebnisse der Prüfung mit der zu prüfenden Stelle nicht mehr möglich gewesen sei. Der Entwurf sei für interne Zwecke bewusst detailliert gestaltet worden, um die Einzelergebnisse im Rahmen der Schlussbesprechung besprechen zu können. Eine Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse an externe Dritte sei nie vorgesehen gewesen. Bei einem Berichtsentwurf handele es sich immer um eine „Dokumentation der vorläufigen Prüfungsergebnisse als Diskussionsgrundlage“ für die Schlussbesprechung. Der endgültige Bericht fasse die Ergebnisse der Prüfung zusammen. Feststellungen, die bis zum Ende der Prüfungshandlungen ausgeräumt wurden, würden nicht in die Berichterstattung aufgenommen.

Der in dem Entwurf erwähnte Vermerk zu einem Gespräch bezüglich einer Vergabe zur Kommunikation sei vom Verfasser des Vermerks, dem zuständigen Geschäftsführer der ESWE Verkehr, in einem den Prüfern vorliegenden Schreiben als unzutreffend bezeichnet worden; der Geschäftsführer habe die in Rede stehende Vergabeentscheidung eigenständig getroffen. Den Prüfern stehe es nicht zu, die Glaubwürdigkeit schriftlich formulierter Äußerungen der Geschäftsführung in Zweifel zu ziehen. Die eigenständige Vergabe durch den Geschäftsführer, wie in der ergänzenden Stellungnahme beschrieben, weiche nicht von den übrigen im Rahmen der Prüfung festgestellten Vorgehensweisen ab. Daher sei ein gesondertes Eingehen auf diesen Vorgang im Prüfungsbericht aus Sicht der Prüfer nicht angezeigt gewesen.

Der Prüfer bekräftigt, dass der Bericht ohne die Kürzung nicht veröffentlicht werden dürfe, da dies zum Vorwurf der „üblen Nachrede“ führen könnte.

Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass sich der Aufsichtsrat der ESWE Verkehrs GmbH am 7. Februar mit der Thematik befasst und hierzu einen Arbeitskreis gegründet hat. Der Arbeitskreis hat bereits zweimal getagt. Die Diskussion des Revisionsberichts sowie der im Rahmen der Prüfung vorgenommenen Änderungen soll in den Aufsichtsräten der WVV und der ESWE Verkehrs GmbH weitergeführt werden. Der Ausschuss hat drei Berichtsanträge der Fraktionen SPD, FDP und Linke&Piraten beschlossen und wird sich in seiner nächsten Sitzung am 26. November wieder mit der Thematik befassen.

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