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Manjura begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtes zu Sanktionen im SGB II
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Dienstag, 5. November, dass Sanktionen bei Pflichtverletzungen von Leistungsempfängern des Sozialgesetzbuches II (SGBII), die älter als 25 Jahre sind, zum Teil verfassungswidrig sind. Bei Verstößen gegen die Auflagen seien maximal um 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich.
Sozialdezernent Christoph Manjura, der für das Kommunale Jobcenter (KJC) im Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge zuständig ist, begrüßt das Urteil ausdrücklich: „Vorneweg: Unser Kommunales Jobcenter weist lediglich eine geringe Sanktionsquote auf. In Wiesbaden sind wir stets verantwortungsbewusst und mit Augenmaß bei Sanktionen vorgegangen.“

Manjura weiter: „Mit dem heutigen Urteil soll verhindert werden, dass es aufgrund sehr hoher Sanktionen zu prekären finanziellen Situationen kommt, die ein menschenwürdiges Leben in Frage stellen.“ Dass bei Pflichtverletzungen weiterhin Sanktionen und um maximal 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich sind, hält Manjura für folgerichtig, „da es sich um ein zum Glück selten anzuwendendes Instrument zur Sicherstellung der Mitwirkung und damit zur Umsetzung des gesetzlichen Grundsatzes ‚Fördern und Fordern‘ handelt“.

Abschließend wendet sich der Sozialdezernent an die rund 450 Kolleginnen und Kollegen im Kommunalen Jobcenter: „Vielen Dank für die wertvolle Arbeit, die im Sinne der 30.000 betroffenen Menschen in Wiesbaden Tag für Tag geleistet wird. Ganz im Sinne des Leitbildes des Sozialdezernates sichern diese Existenzen, eröffnen Chancen, ermöglichen Teilhabe und sorgen damit für sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt.“

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Herausgeber:
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