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Pressemitteilung

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Gesellschaft & Soziales, Homepage
Winterregelung für Obdachlose wird kontinuierlich ausgebaut
„Seit dem 15. November gilt wieder die seit vielen Jahren praktizierte sogenannte Winterregelung. Damit können obdachlose Menschen auch dann in den Unterkünften wie zum Beispiel der Heilsarmee übernachten, wenn sie dem Grunde nach keine Sozialhilfeansprüche haben“, teilt Sozialdezernent Christoph Manjura mit.
Um Menschen in der kalten Jahreszeit nicht ohne Dach über dem Kopf zu lassen, praktiziert die Stadt dieses Verfahren gemeinsam mit den in Wiesbaden agierenden Trägern, wie zum Beispiel dem Diakonischen Werk. Hilfesuchende können sich niederschwellig in der Teestube in der Dotzheimer Straße melden. Von dort erfolgt im Anschluss unbürokratisch die notwendige Anmeldung über das Amt bei der Heilsarmee. Das Männerwohnheim verfügt über 230 Plätze, das Frauenwohnheim hat 45 Plätze und die Teestube hat im Biwak zwölf Plätze. In den Notunterkünften der Wohnungsnotfallhilfe des Amtes für Soziale Arbeit gibt es rund 140 Plätze.

Das Angebot zur Unterbringung unfreiwillig Wohnungsloser wird kontinuierlich ausgebaut. Dazu dienen angemietete Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete, die, bedingt durch die zurückgegangenen Zuweisungszahlen, zu Notunterkünften umgewidmet werden. Dabei handelt es sich in der Regel um 1-3-Familienhäuser im Wiesbadener Stadtgebiet. In diesem Rahmen ist beabsichtigt, noch in diesem Winter ein weiteres Einfamilienhaus mit sieben Plätzen ausschließlich für Frauen, gegebenenfalls mit Kindern, zur Verfügung zu stellen.

In den letzten Jahren wurden in der Landeshauptstadt Wiesbaden regelmäßig zwischen 50 und 70 Menschen über die sogenannte Winterregelung untergebracht.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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