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Pressemitteilung

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Bundesteilhabegesetz: Hilfen für besondere Wohnformen ab 1. Januar 2020
Am 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Mit dem BTHG sollen mehr Möglichkeiten der Teilhabe und der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Einrichtungen leben, geschaffen werden.
Ein Bestandteil der Reform ist die Trennung der Fachleistung (Eingliederungshilfe) von den materiellen Leistungen in den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Leistungsberechtigte können daher ab sofort die materiellen Leistungen wie Kosten der Unterkunft und den Regelsatz zum Lebensunterhalt beim Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge am Standort „Hilfe in besonderen Wohnformen“, Kreuzberger Ring 7 A, 65205 Wiesbaden-Erbenheim, beantragen. Geöffnet ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr.

Für weitere Informationen stehen Monika Bildesheim unter Telefon (0611) 314282 und Banu Özcan unter Telefon (0611) 315478 zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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