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Pressemitteilung

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Dienste der Stadtverwaltung zwischen den Jahren
Die Ämter und Einrichtungen sowie die Ortsverwaltungen der Stadtverwaltung Wiesbaden haben, wie in der Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit festgelegt, von Dienstag, 24. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen. Das gilt auch für das Zentrale Bürgerbüro, das Fundbüro, die Gewerbemeldestelle, die Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Januar, haben die einzelnen Organisationseinheiten wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Um Bürgerinnen und Bürger dennoch notwendige Dienstleistungen anzubieten, sind folgende Ämter und Behörden zwischen den Jahren teilweise trotzdem erreichbar oder haben einen Notdienst eingerichtet.

Im Standesamt werden am Freitag, 27. Dezember, von 10 bis 14 Uhr Anmeldungen von Sterbefällen entgegengenommen. Die Ortsverwaltung Bierstadt übernimmt am Montag, 30. Dezember, von 9 bis 12 Uhr den Notdienst für Sterbefälle

Das Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge sowie das Amt für Soziale Arbeit bieten am Freitag, 27. Dezember, von 9 bis 12 Uhr einen Notdienst im Verwaltungsstandort Konradinerallee 11 für folgende Bereiche an: Sozialhilfe – Leistungen Lebensunterhalt, Kommunales Jobcenter – Leistungen zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialdienst Asyl, Wohnungsnotfallhilfen und Bezirkssozialarbeit. Die telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit ist unter (0611) 316227, 316228 und 316229 gewährleistet.

Die Fasanerie ist an Heiligabend von 9 bis 15 Uhr, vom 25. bis 31. Dezember von 9 bis 17 Uhr und am 1. Januar von 11 bis 17 Uhr geöffnet . Auch das ELW-Service-Center bietet am 27. und 30. Dezember von 8 bis 13 Uhr seine Dienste an. Ebenso läuft der Dienstbetrieb im Kurhaus aufgrund von Veranstaltungen weiter und auch die Schwimmbäder sind offen. Auch die Stadtpolizei und die kommunale Verkehrspolizei sind wie üblich im Dienst. Die Caligari Filmbühne ist wie immer zwischen den Jahren geöffnet.

Hintergrund:
Die Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit legt fest, dass der Dienstbetrieb bei der Stadt Wiesbaden eingestellt wird, wenn er – ohne Berücksichtigung des 24. und 31. Dezember – an drei Arbeitstagen ausfällt.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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