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Mietdeckel für die GWW und GeWeGe beschlossen
„Der Mietendeckel für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWW und GeWeGe kommt und wird die rund 9.000 betroffenen Haushalte in Wiesbaden spürbar entlasten“, freut sich Wohnungsdezernent und Aufsichtsratsvorsitzender Christoph Manjura angesichts des gestrigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
Neben der Losung „bauen, bauen, bauen“, der Mindestquote von 22 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen bei Neubauvorhaben ab 60 Wohneinheiten, der Verlängerung von Belegungsbindungen und dem Ankauf von Belegrechten oder aber der jüngst beschlossenen Konzeptvergabe von Grundstücken sei der Mietendeckel in den nächsten drei Jahren ein elementarer Bestandteil städtischer Wohnungspolitik. „Mit der Begrenzung der Mieterhöhungen auf jährlich 1,66 Prozent statt bisher fünf Prozent nehmen wir spürbar Druck aus der Dynamik der Mietspiegelentwicklung der letzten Jahre“, ist Manjura überzeugt. Die Erhöhung um 1,66 Prozent findet auf alle vor dem Jahr 2000 errichteten Wohnungen ab einer Kaltmiete von 6,50 Euro Anwendung. Bei Wohnungen, die seit dem Jahr 2000 errichtet wurden und Wohnungen, die noch eine Kaltmiete von weniger als 6,50 Euro aufweisen, werde die Miete in den kommenden drei Jahren um 3,33 Prozent jährlich statt wie bisher um 5 Prozent erhöht.

Damit folgt die Stadtverordnetenversammlung mit ihrem Mehrheitsbeschluss dem Modell, für das sich auch die Aufsichtsräte von GWW und GeWeGe in ihren Sitzungen im September 2019 mehrheitlich ausgesprochen haben.

Manjura ist überzeugt, dass der jetzige Beschluss zu einer Entlastung insbesondere der Haushalte führen wird, die in den letzten Jahren den Anstieg des Mietspiegels - zu dessen Mittelwert GWW und GeWeGe maximal vermieten dürfen - deutlich gespürt haben. „Somit kommt es einerseits für die Mieterinnen und Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu einer spürbaren Entlastung. Andererseits gelingt es uns, insgesamt die Mietanstiege verhältnismäßig günstiger Wohnungen zu drosseln und damit bezahlbaren Wohnraum im Stadtgebiet zu erhalten“, so Manjura.

Abschließend zeigt sich der Wohnungsdezernent und Aufsichtsratsvorsitzende erfreut darüber, dass die Stadtverordneten auch die seit 2016 erfolgte Ausschüttung der GWW an die WVV Holding in Höhe von 3,75 Millionen Euro jährlich hinterfragen. „Die GWW fährt seit vielen Jahren ein ehrgeiziges und erfolgreiches Neubauprogramm – und das ohne eine Eigenkapitalerhöhung seitens der Stadt. Dafür braucht sie auch finanziellen Handlungsspielraum. Um diesen dauerhaft zu sichern, muss die Ausschüttung der GWW auf maximal 1,5 Million Euro jährlich reduziert werden“, betont Manjura abschließend.

Der Beschluss zum Mietendeckel im Detail:
• bis zu einer Kaltmiete von 6,50 Euro sollen die Mieterhöhungen auf 10 Prozent in drei Jahren (3,33 % / Jahr) statt bisher 15 Prozent begrenzt werden;
• ab einer Kaltmiete von 6,50 Euro sollen die Mieterhöhungen auf 5 Prozent in drei Jahren (1,66 Prozent/Jahr) statt bisher 15 Prozent begrenzt werden;
• für Neubauwohnungen (Baujahr ab 1. Januar 2000; betrifft bei der GWW aber erst Wohnungen, die faktisch 2008 ff. gebaut wurden) sollen die Mieterhöhungen auf 10 Prozent in drei Jahren (3,33 Prozent/Jahr) statt bisher 15 Prozent begrenzt werden.

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Herausgeber:
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